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Scheinselbstständigkeit – Rechtliche Risiken für Unternehmen und Auftraggeber
Unter Scheinselbstständigkeit versteht man die formale Beauftragung als Selbständige/r, obwohl die tatsächliche Tätigkeit rechtlich als abhängige Beschäftigung einzustufen ist. Maßgeblich ist der Beschäftigungsbegriff des § 7 Abs. 1 SGB IV: Eine abhängige Beschäftigung liegt insbesondere bei Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers vor.
Entscheidend ist nicht, wie der Vertrag überschrieben ist („Freier Mitarbeiter“, „Subunternehmer“), sondern wie die Tätigkeit tatsächlich durchgeführt wird. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts stellt auf eine Gesamtabwägung aller Umstände ab und ist extrem ausführlich sowie sehr stark vom Einzelfall abhängig.
Risiken liegen primär beim Auftraggeber / Unternehmen
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass das Risiko allein bei der beauftragten Person liegt. Tatsächlich tragen Unternehmen als Auftraggeber in der Regel das volle Beitrags- und Haftungsrisiko, wenn sich eine Tätigkeit als abhängige Beschäftigung herausstellt.
Folgen einer Feststellung:
Häufige Fehlannahme: „Mehrere Auftraggeber = keine Scheinselbstständigkeit“
Viele Selbständige und Unternehmen gehen fälschlicherweise davon aus, dass das Arbeiten für mehrere Auftraggeber automatisch eine Scheinselbstständigkeit ausschließt.
Das ist unzutreffend:
Rechtliche Kriterien der Abgrenzung
In der Praxis prüft die DRV-Clearingstelle insbesondere:
Ein einzelnes Kriterium ist selten ausschlaggebend – maßgeblich ist die Gesamtabwägung. Vor der Beantwortung der umfangreichen Fragebögen der Deutschen Rentenversicherung kann eine anwaltliche Beratung daher helfen, dass keine fehlerhaften Angaben gemacht werden, die in einem später folgenden Rechtsmittelverfahren nur schwierig zu korrigieren sind.
Branchenspezifische Risikogruppen
Hohes Scheinselbstständigkeitsrisiko besteht u. a. bei:
Prävention und anwaltliche Beratung
Wir unterstützen Unternehmen und Auftragnehmer bei:

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Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
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