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Über unseren digitalen Terminassistenten können Sie uns direkt die Details Ihres Falles mitteilen, sich über die Kosten informieren und im Kalender eine Terminanfrage stellen!

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Der Grad der Behinderung (GdB) wird im Bescheid des Versorgungsamtes oder Landesamtes für Soziales festgelegt. Er berücksichtigt nur die gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung vorlagen. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand oder kommen neue Erkrankungen hinzu, kann ein Verschlechterungsantrag (Neufeststellungsantrag) gestellt werden.
Eine Erhöhung des GdB ist insbesondere dann sinnvoll, wenn:
zusätzliche Krankheiten oder Beeinträchtigungen aufgetreten sind,
sich bestehende Leiden erheblich verschlimmert haben,
ein höherer GdB den Zugang zu wichtigen Nachteilsausgleichen ermöglicht (z. B. Schwerbehindertenausweis ab GdB 50)
in der Vergangenheit eindeutig rechtsfehlerhaft ein zu niedriger GdB vergeben wurde.
Ein Verschlechterungsantrag ist vor allem dann möglich, wenn neue medizinische Befunde oder verschärfte Einschränkungen vorliegen. Wichtige Punkte:
Ärztliche Nachweise: Verschlechterungen müssen in der Regel mit aktuellen Befundberichten, Klinikunterlagen oder Gutachten belegt werden.
Neue Erkrankungen: Auch neu hinzugetretene Leiden können berücksichtigt werden.
Relevanz: Die Verschlechterung muss dauerhaft sein (mindestens 6 Monate) und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigen (§ 152 SGB IX, VersMedV).
Antragstellung: Der Antrag wird – wie beim Erstantrag – beim zuständigen Versorgungsamt oder Landesamt für Soziales gestellt.
Unterlagen: Alle neuen ärztlichen Befunde und Gutachten sollten beigefügt werden.
Begutachtung: Das Amt holt Stellungnahmen behandelnder Ärzte ein und kann eine neue medizinische Untersuchung anordnen.
Bescheid: Nach Prüfung wird ein neuer Gesamt-GdB festgelegt. Dieser kann höher, gleichbleibend oder im Einzelfall sogar niedriger ausfallen, gegen diesen Bescheid können alle Rechtsmittel und auch ein neues Klageverfahren eingeleitet werden.
Eine Erhöhung des GdB kann erhebliche Vorteile bringen:
Ab GdB 30: Möglichkeit der Gleichstellung mit Schwerbehinderten durch die Agentur für Arbeit (arbeitsrechtlicher Schutz).
Ab GdB 50: Zuerkennung einer Schwerbehinderung mit Schwerbehindertenausweis. Dies bringt u. a.:
besonderen Kündigungsschutz,
Anspruch auf Zusatzurlaub,
früheren Renteneintritt (abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen),
Steuerfreibeträge nach § 33b EStG,
Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr und ggf. Kfz-Steuererleichterungen (bei Merkzeichen).
Antrag ohne neue medizinische Unterlagen gestellt → geringe Erfolgschancen.
Verschlechterung nur subjektiv geschildert → ohne ärztliche Bestätigung nicht ausreichend.
Keine klare Darstellung der Alltagsauswirkungen → wichtig für die Bewertung der Teilhabeeinschränkungen.
Tipp: Lassen Sie sich vor Antragstellung ärztlich bescheinigen, wie sich die Erkrankungen auf Ihr tägliches Leben auswirken (z. B. Gehfähigkeit, Belastbarkeit, Selbstversorgung). Gerne können wir Sie auch vor der Stellung eines Verschlechterungsantrages beraten und Ihnen mitteilen, wie hoch wir die Chancen für eine Mehrbewilligung sehen.
Wird eine beantragte GdB-Erhöhung abgelehnt oder zu niedrig festgesetzt, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Bleibt auch der Widerspruch erfolglos, besteht die Möglichkeit der Klage vor dem Sozialgericht. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Behörden häufig zu restriktiv entscheiden – eine gerichtliche Überprüfung lohnt sich daher regelmäßig.
Wann sollte man den GdB erhöhen lassen?
Sobald sich Leiden verschlimmern oder neue Erkrankungen auftreten, die den Alltag dauerhaft beeinträchtigen.
Wie lange dauert ein Verschlechterungsantrag?
Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate, abhängig von den medizinischen Unterlagen und Gutachten.
Kann der GdB auch gesenkt werden?
Ja, theoretisch kann bei einem Neufeststellungsverfahren auch eine Reduzierung erfolgen, wenn sich der Gesundheitszustand verbessert hat.
Welche Unterlagen sind wichtig für den Antrag?
Aktuelle Arztberichte, Krankenhausunterlagen, Reha-Berichte, Gutachten der Pflegeversicherung, Therapieberichte.
Ein Verschlechterungsantrag kann entscheidend sein, um wichtige Nachteilsausgleiche zu erhalten. Gerade die Schwelle von GdB 50 eröffnet zahlreiche Rechte, die für Betroffene erheblich sind.
👉 Unsere Fachanwälte für Sozialrecht prüfen Ihren Bescheid und unterstützen Sie bei Antrag, Widerspruch und Klage – vor allem an unserer Kanzleistandorten Berlin/Köln und spezialisiert auf das Schwerbehindertenrecht.

Ihre digitale Fachkanzlei für alle Bereiche des Sozialrechts und Sozialversicherungsrechts.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
In dringenden Fällen außerhalb unserer Sprechzeiten bitten wir um die Übersendung einer entsprechenden E-Mail mit einer kurzen Fallbeschreibung sowie unter Nennung Ihrer Telefonnummer. Gerne können Sie auch unser Online-Tool für eine Terminvereinbarung nutzen.
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