Terminvereinbarung?
Über unseren digitalen Terminassistenten können Sie uns direkt die Details Ihres Falles mitteilen, sich über die Kosten informieren und im Kalender eine Terminanfrage stellen!
Über unseren digitalen Terminassistenten können Sie uns direkt die Details Ihres Falles mitteilen, sich über die Kosten informieren und im Kalender eine Terminanfrage stellen!
Als Pflegerad bezeichnet man eine Einteilung wie pflegebedürftig ein Mensch ist, der z.B. an einer Krankheit, geistigen oder körperlichen Behinderung leidet. Je nach Schwere der Einschränkung in der Alltagskompetenz und der Selbstständigkeit wird die Pflegebedürftigkeit in die Pflegegrade 1 bis 5 eingeteilt. Häufig ist die Pflegebedürftigkeit altersbedingt, jedoch gibt es auch Krankheiten wie Demenz oder Behinderungen, die zu einer Pflegebedürftigkeit unabhängig des Alters führen können.
Je höher der Pflegegrad ist, desto stärker ist eine Person auf Hilfe angewiesen und desto höher sind auch die Leistungen der Pflegeversicherung.
Für den Pflegegrad ist die gesetzliche Pflegeversicherung zuständig. Dieser eigene Zweig der Sozialversicherung wurde geschaffen um das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern. In die Pflegeversicherung zahlt jede Person ein, die gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Der Beitragssatz beträgt seit dem 01.01.2023 3,4 % (bzw. 3,75 % für Kinderlose).
Wichtig: Der Pflegegrad hat nichts mit dem Grad der Behinderung (GdB) zu tun. Der Grad der Behinderung zeigt lediglich wie stark eine Behinderung einen Menschen einschränkt. Dies muss nicht unbedingt etwas über eine Pflegebedürftigkeit aussagen. Der Pflegegrad wird nach völlig anderen Maßstäben berechnet als der Grad der Behinderung.
Muss man einen Pflegegrad beantragen?
Der Pflegegrad muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Anlaufstelle ist hierfür die Krankenkasse, bei der man versichert ist. Dort befindet sich die zuständige Pflegekasse. Der Antrag kann von der pflegebedürftigen Person selbst gestellt werden oder sie kann jemand anderen dazu bevollmächtigen. Auch gesetzliche Vertreter oder Betreuer der pflegebedürftigen Person können den Antrag stellen.
Die Pflegekasse wird dann den Medizinischen Dienst (MD – bis 30.06.2021 Medizinischer Dienst der Krankenkassen – MDK) oder einen Gutachter mit der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit beauftragen. Bei privat krankenversicherten Personen wird die Begutachtung meistens durch Medicproof durchgeführt. Der MD oder Medicproof begutachten dann die Person, ihre Einschränkungen und errechnen einen Pflegegrad. Die Einstufung in einen Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse fast immer und teilt dies dann per Bescheid mit.
Wie kann man den Pflegegrad berechnen?
Der Pflegegrad wird mittels 6 Kategorien – oder in der Fachsprache auch Module genannt – ermittelt und errechnet. Diese 6 Module beziehen sich auf die folgenden Lebensbereiche:
Bei der Begutachtung wird in jedem Modul anhand eines Kataloges bestimmt, wie selbstständig oder pflegebedürftig eine Person ist. Es gibt je nach Schwere der Einschränkung bzw. Hilfebedürftigkeit unterschiedliche Punktwerte, die am Ende zu einem Gesamtpunktwert zusammengerechnet werden. Anhand dieses Wertes erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad.
Bis zum Ende des Jahres 2016 gab es statt der 5 Pflegegrad nur 3 Pflegestufen. Bei den Pflegestufen wurde nicht mittels eines Punktwertes die Einstufung ermittelt. Es wurde stattdessen für jede Hilfeleistung eine pauschale Zeitvorgabe bestimmt. Die Summe dieser pauschalen Zeitvorgaben ergab dann die tägliche Zeit, die eine pflegebedürftige Person gepflegt werden musste, egal ob die Zeit tatsächlich ausreichte oder nicht. Nach dieser Summe wurde dann die Einstufung in die Pflegestufen vorgenommen.
Wichtig: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist keine „Vollkaskoversicherung“, sondern strukturell schon so aufgebaut, dass die zusätzliche finanzielle Belastung durch Pflegebedürftigkeit nur abgemildert und nicht vollständig aufgefangen werden soll. Die restlichen Kosten müssen durch das Einkommen (meistens Rente) oder die Sozialhilfe in Form der Hilfe zur Pflege abgedeckt werden.
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Wurde der Pflegegrad 1 festgestellt, wurde ein Punktwert bei der Begutachtung von zwischen 12,5 und unter 27 Gesamtpunkten erreicht. Dies bedeutet, dass eine „geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ vorliegt. Praktisch bedeutet dies, dass die pflegebedürftige Person noch beweglich ist und geistig nicht eingeschränkt.
Welche Leistungen erhält man bei Pflegegrad 1?
Im Pflegegrad 1 wird kein Pflegegeld geleistet. Es können lediglich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen, 40 Euro monatlich für den Verbrauch von Pflegehilfsmittel, 25,50 Euro monatlich für einen Hausnotruf, bis zu 4.000 Euro jährlich für notwendige Wohnraumanpassungen und ggf. 214 monatlich als Wohngruppenzuschuss beansprucht werden.
Pflegegrad 1 Fallbeispiel
Der Pflegegrad 1 liegt beispielweise bei mäßigen motorischen Einschränkungen vor, ohne geistige Ausfälle. Krankheitsbilder können z.B. von Gelenkerkrankungen oder Wirbelsäulenproblemen herrühren oder es liegt noch eine geringe Lähmung nach einem Schlaganfall vor. Typisch für den Pflegegrad 1 sind leichte bis mäßige Probleme beim Gehen und Stehen.
Was bedeutet Pflegegrad 2?
Wurde der Pflegegrad 2 festgestellt, wurde ein Punktwert bei der Begutachtung von zwischen 27 und unter 47,5 Gesamtpunkten erreicht. Dies bedeutet, dass eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ vorliegt. Praktisch bedeutet dies, dass die pflegebedürftige Person oftmals in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt ist. Auch die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person ist eingeschränkt.
Welche Leistungen erhält man bei Pflegegrad 2 in 2021?
Im Pflegegrad 2 erhält die pflegebedürftige Person bei häuslicher Pflege ein Pflegegeld von 316 Euro. Für Sachleistungen, z.B. die Unterstützung eines Pflegedienstes, kann man bis zu 724 Euro erhalten. Bei der Pflege in einem Pflegeheim, also einer stationären Pflege, erhält man im Pflegegrad 2 einen Zuschuss von bis zu 770 Euro. Darüber hinaus bestehen natürlich auch die weiteren Leistungen aus dem Pflegegrad 1.
Wann wird der Pflegegrad 2 zuerkannt?
Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, einen Gutachter oder dem Dienstleister Medicproof muss in den 6 Begutachtungs-Modulen ein Gesamtpunktwert von 27 und unter 47,5 vorliegen.
Was bedeutet Pflegegrad 3?
Wurde der Pflegegrad 3 festgestellt, wurde ein Punktwert bei der Begutachtung von zwischen 47,5 und unter 70 Gesamtpunkten erreicht. Dies bedeutet, dass eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt. Praktisch bedeutet dies, dass die pflegebedürftige Person bereits körperlich und geistig schwer eingeschränkt ist und schwere motorische Einschränkungen vorliegen können. Die pflegebedürftige Person ist somit in ihrer Selbstständigkeit und Fähigkeiten erheblich eingeschränkt.
Typische Beispiele für Erkrankungen, die zur einem Pflegegrad 3 führen, sind Erkrankungen des Rückenmarks und teilweise Lähmungen, Multiple Sklerose, Demenz und ähnliche Krankheitsbilder.
Pflegegrad 3 Geld 2021 – Welche Leistungen erhält man bei Pflegegrad 3?
Im Pflegegrad 3 erhält die pflegebedürftige Person bei häuslicher Pflege ein Pflegegeld von 545 Euro. Für Sachleistungen, z.B. die Unterstützung eines Pflegedienstes, kann man bis zu 1.363 Euro erhalten. Bei der Pflege in einem Pflegeheim, also einer stationären Pflege, erhält man im Pflegegrad 3 einen Zuschuss von bis zu 1.262 Euro.
Wann wird der Pflegegrad 3 zuerkannt?
Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, einen Gutachter oder dem Dienstleister Medicproof muss in den 6 Begutachtungs-Modulen ein Gesamtpunktwert von 47,5 und unter 70 vorliegen.
Was bedeutet Pflegegrad 4?
Wurde der Pflegegrad 4 festgestellt, wurde ein Punktwert bei der Begutachtung von zwischen 70 und unter 90 Gesamtpunkten erreicht. Dies bedeutet, dass eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt. Praktisch bedeutet dies, dass die pflegebedürftige Person bereits körperlich und geistig so sehr schwer eingeschränkt ist, dass die Selbstständigkeit schwerstens beeinträchtigt ist. Die pflegebedürftige Person ist in ihrer Selbstständigkeit und Fähigkeiten so stark eingeschränkt, dass bereits eine Unterstützung rund um die Uhr notwendig ist.
Typische Beispiele für Erkrankungen, die zur einem Pflegegrad 4 führen, sind fortgeschrittene Demenz und Krankheitsbilder mit höchsten körperlichen Beschwerden.
Welche Leistungen erhält man bei Pflegegrad 4?
Im Pflegegrad 4 erhält die pflegebedürftige Person bei häuslicher Pflege ein Pflegegeld von 728 Euro. Für Sachleistungen, z.B. die Unterstützung eines Pflegedienstes, kann man bis zu 1.693 Euro erhalten. Bei der Pflege in einem Pflegeheim, also einer stationären Pflege, erhält man im Pflegegrad 4 einen Zuschuss von bis zu 1.612 Euro.
Wann wird der Pflegegrad 4 zuerkannt?
Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, einen Gutachter oder dem Dienstleister Medicproof muss in den 6 Begutachtungs-Modulen ein Gesamtpunktwert von 70 und unter 90 vorliegen.
Was bedeutet Pflegegrad 5?
Wurde der Pflegegrad 5 festgestellt, wurde ein Punktwert bei der Begutachtung von zwischen 90 und 100 Gesamtpunkten erreicht. Dies bedeutet, dass so wie in Pflegegrad 4 eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt und zusätzlich ein sehr hoher Pflegebedarf vorhanden ist. Praktisch bedeutet dies, dass an die pflegerische Versorgung besondere Anforderungen gestellt werden. Bei Pflegegrad 5 liegt meistens eine Bettlägerigkeit der Personen vor und die intensive pflegerische Versorgung wird rund um die Uhr benötigt.
Typische Beispiele, die zur einem Pflegegrad 5 führen, sind, dass eine Selbstversorgung für die betroffenen Personen fast überhaupt nicht mehr alleine möglich ist oder die Liegeposition im Bett nicht mehr alleine verändert werden kann.
Welche Leistungen erhält man bei Pflegegrad 5?
Im Pflegegrad 5 erhält die pflegebedürftige Person bei häuslicher Pflege ein Pflegegeld von 901 Euro. Für Sachleistungen, z.B. die Unterstützung eines Pflegedienstes, kann man bis zu 2.095 Euro erhalten. Bei der Pflege in einem Pflegeheim, also einer stationären Pflege, erhält man im Pflegegrad 5 einen Zuschuss von bis zu 2.005 Euro.
Wann wird der Pflegegrad 5 zuerkannt?
Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, einen Gutachter oder dem Dienstleister Medicproof muss in den 6 Begutachtungs-Modulen ein Gesamtpunktwert von 90 und 100 vorliegen.
Welcher Pflegegrad bei Demenz?
Bei einer Demenzerkrankung kommt es hinsichtlich des Pflegegrades darauf an wie stark diese ausgeprägt ist. Bei leichten Formen der Demenz dürfte der Pflegegrad 3 angemessen sein. Bei einer fortgeschrittenen Demenz kann der Pflegerad 4 in Frage kommen. Bei schweren Verläufen kann auch der Pflegegrad 5 bei einer Demenzerkrankung in Frage kommen. Grundsätzlich entscheidet allerdings nicht die Krankheit den Pflegegrad, sondern die individuelle Einschränkung und ob ein besonderer Pflegebedarf vorliegt (z.B. bei Pflegegrad 5).
Welcher Pflegegrad bei Parkinson?
Bei einer Parkinson-Erkrankung hängt der Pflegegrad von der individuellen Einschränkung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten der betroffenen Person an. Je stärker die Einschränkungen sind, desto höher wird der Pflegegrad festgestellt. Es kommen Pflegegrade von Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 bei einer Parkinson-Erkrankung in Frage.
Welcher Pflegegrad bei Epilepsie?
Personen, die an Epilepsie leiden, können einen Pflegegrad beantragen, wenn sie aufgrund der Beeinträchtigung durch die Epilepsie nicht in der Lage sind ihren Alltag vollkommen selbstständig zu bewältigen. Für den Pflegegrad ist ausschlaggebend welche Einschränkungen die Epilepsie mit sich bringt. Je weniger die betroffenen Personen ihren Alltag selbstständigen bewältigen können und je größer die Einschränkungen der Epilepsie sind, desto höher ist der zugesprochene Pflegerad. Für die Beurteilung ist der jeweilige Einzelfall entscheidend.
Pflegegrad abgelehnt – Was kann man tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde?
Wurde ein Pflegegrad durch die Pflegeversicherung abgelehnt, sollte man sich gut überlegen, ob man diese Entscheidung akzeptieren möchte. Wenn eine Pflegebedrüftigkeit vorliegt, hat dies für die pflegenden Angehörigen auch finanzielle Auswirkungen. Um diese Auswirkungen abzumildern ist die Pflegeversicherung und ihre Leistungen der gesetzliche Ansprechpartner. Die Entscheidung der Pflegekasse kann man mit einem Widerspruch innerhalb von einem Monat anfechten.
Sollte auch der Widerspruch keine Abhilfe schaffen, kann man ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht anstrengen. Das Gericht prüft dabei, ob der verweigerte oder zuerkannte Pflegegrad zu niedrig bemessen wurde.
Wir vertreten und beraten Antragsteller bei Widersprüchen und in Klageverfahren auf Zuerkennung eines Pflegegrades in allen Verfahrensstadien. Durch unsere Erfahrung und Spezialisierung als Fachkanzlei für Sozialrecht haben wir bereits in vielen Verfahren eine höheren Pflegegrad für unsere Mandanten durchsetzen können. Gerne beraten wir hierbei auch Ihre Ärzt:innen, wie sie uns am besten bei der Verfahrensführung unterstützen können, damit die Pflegeversicherung Ihren Pflegebedarf auch vollständig anerkennt.
Ihre digitale Fachkanzlei für alle Bereiche des Sozialrechts und Sozialversicherungsrechts.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
In dringenden Fällen außerhalb unserer Sprechzeiten bitten wir um die Übersendung einer entsprechenden E-Mail mit einer kurzen Fallbeschreibung sowie unter Nennung Ihrer Telefonnummer. Gerne können Sie auch unser Online-Tool für eine Terminvereinbarung nutzen.
Termine nur nach Vereinbarung. Gerne können wir die Termine mit Ihnen telefonisch und/oder per Zoom / Skype / Microsoft Teams / GoogleMeet-Konferenz durchführen.