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Sozialrecht Fachanwalt

Beratung zur Berechtigung auf den Zuschuss

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Beratung zur Berechtigung auf den Zuschuss

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Beratung zur Berechtigung auf den Zuschuss

Viele Mandant:innen stellen sich, die Frage, ob sie die Hilfen tatsächlich zu recht bekommen haben oder eine Rückforderung oder sogar ein Strafverfahren befürchten müssen. Teilweise erfolgen auch Aufforderungen zur „Selbstprüfung“ durch die Investitionsbanken der einzelnen Bundesländer.

Jede selbstständige Tätigkeit ist darüber hinaus anders und passt oftmals nicht zu den Vorgaben der FAQ´s der Investitionsbanken. Gerne beraten wir Sie umfassen u.a. zu den folgenden Fragen:

  • Durfte ich den Corona-Zuschuss überhaupt beantragen?
  • Darf ich den kompletten Corona-Zuschuss behalten?
  • Wenn nein: Wie gehe ich damit um? Habe ich Vertrauensschutz?
  • Wofür durfte ich den Corona-Zuschuss ausgeben?
  • Welche Einnahmen muss ich mir auf den Corona-Zuschuss anrechnen lassen?
  • Wie verhalte ich mich, wenn ich weiß, dass ich etwas zurückzahlen muss?
  • Habe ich mit einem Strafverfahren zu rechnen?
  • Mein Fall passt nicht zu einer oder mehren Antworten in den FAQ und nun?
  • Die FAQ wurden nachträglich geändert, sodass ich nun doch nicht mehr berechtigt sein soll und nun?
  • Wenn ja: Wie gehe ich am besten damit um?

 

Zu all diesen Fragen und allen weiteren Fragen zu ihrem spezifischen Einzelfall können wir Sie gerne beraten. Wir geben Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stand der Rechtsprechung zu den Corona-Zuschüssen und teilen Ihnen mit, welche Antworten der FAQ der Investitionsbanken einer rechtlichen Überprüfung Stand halten und welche nicht.

 

 

Rechtsanwälte Sozialrecht Wachmann und Partner

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