Terminvereinbarung?
Über unseren digitalen Terminassistenten können Sie uns direkt die Details Ihres Falles mitteilen, sich über die Kosten informieren und im Kalender eine Terminanfrage stellen!
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Viele Mandant:innen stellen sich, die Frage, ob sie die Hilfen tatsächlich zu recht bekommen haben oder eine Rückforderung oder sogar ein Strafverfahren befürchten müssen. Teilweise erfolgen auch Aufforderungen zur „Selbstprüfung“ durch die Investitionsbanken der einzelnen Bundesländer.
Jede selbstständige Tätigkeit ist darüber hinaus anders und passt oftmals nicht zu den Vorgaben der FAQ´s der Investitionsbanken. Gerne beraten wir Sie umfassen u.a. zu den folgenden Fragen:
Zu all diesen Fragen und allen weiteren Fragen zu ihrem spezifischen Einzelfall können wir Sie gerne beraten. Wir geben Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stand der Rechtsprechung zu den Corona-Zuschüssen und teilen Ihnen mit, welche Antworten der FAQ der Investitionsbanken einer rechtlichen Überprüfung Stand halten und welche nicht.
Ihre digitale Fachkanzlei für alle Bereiche des Sozialrechts und Sozialversicherungsrechts.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
In dringenden Fällen außerhalb unserer Sprechzeiten bitten wir um die Übersendung einer entsprechenden E-Mail mit einer kurzen Fallbeschreibung sowie unter Nennung Ihrer Telefonnummer. Gerne können Sie auch unser Online-Tool für eine Terminvereinbarung nutzen.
Termine nur nach Vereinbarung. Gerne können wir die Termine mit Ihnen telefonisch und/oder per Zoom / Skype / Microsoft Teams / GoogleMeet-Konferenz durchführen.