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Sozialrecht Fachanwalt

Rückforderung der Investitionsbanken

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Rückforderung der Investitionsbanken

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Rückforderung der Investitionsbanken

Sollten Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten haben, lohnt es sich oft, ein Widerspruchsverfahren durchzuführen. Es ist insoweit unbedingt zu beachten, dass die Widerspruchsfrist von einem Monat eingehalten werden muss.

Entgegen den Darstellungen der Investitionsbanken sind bei Rückforderungen die verwaltungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes in jedem Falle zu beachten. Dies zeigt auch die bisherige Rechtsprechung zu den Corona-Zuschüssen eindeutig. Ferner gehen die Investitionsbanken nach unserer Erfahrung oft davon aus, dass ihre FAQ eine gesetzesähnliche Bindungswirkung entfalten würden. Dies steht aus unserer Sicht nicht im Einklang mit der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung. Dies gilt erst recht für solche FAQ, die erst im Nachhinein (also nach der Bewilligung oder gar nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes) eingeführt wurden.

Gerne geben wir Ihnen eine Überblick zum aktuellen Stand der Rechtsprechung diesbezüglich und prüfen in Ihrem konkreten Einzelfall, ob die Rückforderung berechtigt ist bzw. ob Erfolgsaussichten für ein Rechtsmittelverfahren hiergegen bestehen. Wir können insoweit auf unsere Erfahrungen  aus den letzten zwei Jahren und über 30 Fällen zurückgreifen.

Für den Zeitraum des Widerspruchsverfahrens (in der Regel mindestens drei Monate) und auch ein etwaiges Klageverfahren (in der Regel circa zwei Jahre) müssen Sie die Rückforderung übrigens nicht zurückbezahlen. Allerdings können die Investitionsbanken, wenn sie im Rechtsmittelverfahren gewinnen, ggf. Zinsen auf die Rückforderung geltend machen.

 

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