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Familiennachzug

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Familiennachzug

Familiennachzug nach Deutschland – Voraussetzungen, Verfahren und rechtliche Unterstützung

Bedeutung des Familiennachzugs

Das Familienleben ist durch Artikel 6 Grundgesetz (GG) besonders geschützt. Daher eröffnet das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Drittstaatsangehörigen die Möglichkeit, zu ihren in Deutschland lebenden Familienangehörigen nachzuziehen. Der Familiennachzug ist in den §§ 27 ff. AufenthG geregelt und ermöglicht insbesondere den Ehegattennachzug und den Nachzug minderjähriger Kinder.

Der Familiennachzug stellt für viele Mandanten die wichtigste Möglichkeit dar, mit ihrer Familie in Deutschland dauerhaft zusammenzuleben. Gleichzeitig ist das Verfahren oft mit formalen Hürden und umfangreichen Anforderungen verbunden.


Familiennachzug zum Ehegatten (§ 30 AufenthG)

Der Nachzug von Ehepartnern ist ein zentraler Bestandteil des Familiennachzugsrechts.

Voraussetzungen für den Ehegattennachzug:

  • Wirksame Eheschließung: Die Ehe muss rechtlich gültig geschlossen worden sein. Bei Eheschließungen im Ausland ist regelmäßig eine Anerkennung durch deutsche Behörden erforderlich.

  • Mindestalter: Beide Ehegatten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

  • Deutschkenntnisse: Der nachziehende Ehegatte muss in der Regel einfache Deutschkenntnisse (A1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen) nachweisen.

  • Gesicherter Lebensunterhalt: Der in Deutschland lebende Ehegatte muss den Lebensunterhalt für beide Ehepartner sicherstellen können.

  • Wohnraum: Es muss ausreichender Wohnraum vorhanden sein.

👉 Wichtig: Wird die Ehe erst in Deutschland geschlossen, sind häufig weitere rechtliche Hürden zu nehmen.


Besondere Anforderungen bei der Eheschließung in Deutschland

Die Eheschließung in Deutschland zwischen einem deutschen Staatsangehörigen oder einem hier lebenden Ausländer und einem drittstaatsangehörigen Partner ist rechtlich anspruchsvoll.

Typische Voraussetzungen für die Eheschließung beim Standesamt:

  • Ehefähigkeitszeugnis oder Befreiung durch das Oberlandesgericht, wenn ein solches Dokument aus dem Herkunftsstaat nicht erhältlich ist.

  • Nachweis des Personenstandes (Geburtsurkunde, ggf. mit Legalisation oder Apostille).

  • Nachweis über den Aufenthaltstitel (Visum oder Aufenthaltserlaubnis).

  • Übersetzungen und Beglaubigungen: Ausländische Urkunden müssen in der Regel von vereidigten Übersetzern ins Deutsche übersetzt und beglaubigt werden.

Die Erfahrung zeigt, dass gerade bei ausländischen Urkunden und dem Ehefähigkeitszeugnis die Standesämter häufig strenge Anforderungen stellen und die Verfahren dadurch zeitintensiv werden können.


Erfahrung unserer Kanzlei bei Eheschließungen

Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche praktische Erfahrung bei der Begleitung von Eheschließungen vor deutschen Standesämtern. Wir unterstützen bei:

  • der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen,

  • der Kommunikation mit dem Standesamt,

  • der Beantragung einer Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beim zuständigen Oberlandesgericht,

  • der rechtlichen Beratung zu Visa- und Aufenthaltsfragen rund um die Eheschließung.

Gerade durch unsere Erfahrung im direkten Umgang mit Berliner Standesämtern, Deutschen Botschaften und Ausländerbehörden wissen wir, welche Unterlagen verlangt werden und wie Verzögerungen vermieden werden können.


Familiennachzug zu Kindern (§ 32 AufenthG)

Minderjährige Kinder haben einen Anspruch auf Nachzug zu ihren Eltern. Voraussetzungen sind:

  • Minderjährigkeit (unter 18 Jahren),

  • Sorgeberechtigung der Eltern,

  • gesicherter Lebensunterhalt und ausreichender Wohnraum in Deutschland.

Für Kinder über 16 Jahren gelten strengere Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf Deutschkenntnisse und die Fähigkeit zur Integration.


Typische Probleme im Verfahren

In der Praxis treten beim Familiennachzug häufig Schwierigkeiten auf:

  • Verzögerungen bei der Visumerteilung durch deutsche Auslandsvertretungen,

  • Probleme beim Nachweis der Deutschkenntnisse,

  • Zweifel an der Echtheit von Heirats- oder Geburtsurkunden,

  • überhöhte Anforderungen durch Ausländerbehörden oder Standesämter.

In diesen Fällen kann eine rechtliche Vertretung entscheidend sein, um die Ansprüche zügig durchzusetzen.


Rechtsschutz und Unterstützung

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bundesweit bei:

  • der Beantragung von Visa und Aufenthaltstiteln für Familienangehörige,

  • der Vorbereitung und Anmeldung von Eheschließungen in Deutschland,

  • Widersprüchen und Klagen gegen ablehnende Entscheidungen der Ausländerbehörde,

  • der Durchsetzung des Familiennachzugs bei Verzögerungen oder überzogenen Anforderungen.


Fazit

Der Familiennachzug ist ein rechtlich komplexes Verfahren, das eine präzise Vorbereitung erfordert. Neben den allgemeinen Voraussetzungen wie gesichertem Lebensunterhalt und Wohnraum sind gerade beim Ehegattennachzug die Anforderungen an Deutschkenntnisse und die Formalitäten der Eheschließung besonders hoch.

👉 Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der Begleitung von Eheschließungen vor deutschen Standesämtern und bei allen rechtlichen Fragen rund um den Familiennachzug mit Beteiligung der Ausländerbehörde Berlin. Wir beraten Sie umfassend und setzen Ihre Rechte konsequent gegenüber Behörden durch.

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