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Sozialrecht Fachanwalt

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – Selbstbestimmung für den Ernstfall sichern

Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung können Sie sicherstellen, dass im Fall einer Krankheit, eines Unfalls oder nachlassender Entscheidungsfähigkeit Ihre persönlichen, medizinischen und finanziellen Angelegenheiten in Ihrem Sinne geregelt werden – ohne dass ein gerichtliches Betreuungsverfahren notwendig wird.

Beide Instrumente sind in Deutschland rechtlich anerkannt und in den §§ 1820 ff. BGB (Vorsorgevollmacht) sowie in § 1901a BGB (Patientenverfügung) gesetzlich geregelt. Sie ermöglichen eine vorbeugende Selbstbestimmung, bevor eine Einschränkung der Handlungsfähigkeit eintritt.


Vorsorgevollmacht – umfassende Vertretung durch eine Vertrauensperson

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die Sie in festgelegten oder allen Angelegenheiten vertreten dürfen. Dazu zählen insbesondere:

  • Gesundheitssorge und Einwilligung in medizinische Maßnahmen

  • Vermögenssorge (Bankgeschäfte, Verträge, Immobilien)

  • Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten

  • Vertretung vor Behörden, Versicherungen und Gerichten

Vorteile einer Vorsorgevollmacht:

  • Vermeidung einer gerichtlichen Betreuung

  • selbstbestimmte Auswahl der vertretungsberechtigten Person(en)

  • flexible inhaltliche Gestaltung der Befugnisse

  • jederzeit widerrufbar


Patientenverfügung – medizinische Entscheidungen im Voraus festlegen

Die Patientenverfügung ist eine verbindliche Willenserklärung zu medizinischen Maßnahmen, die greifen soll, wenn Sie sich nicht mehr selbst äußern können. Sie können darin festlegen:

  • ob lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen

  • Einstellung oder Fortführung künstlicher Ernährung oder Beatmung

  • Schmerz- und Symptombehandlung

  • Organspende-Bereitschaft

Rechtsgrundlage ist § 1901a BGB: Ärzte und Bevollmächtigte sind an die schriftlich niedergelegten Entscheidungen gebunden, wenn die festgelegte Situation eintritt.


Typische Fehlerquellen

  • Unklare Formulierungen („alles medizinisch Notwendige“) – können im Ernstfall nicht umsetzbar sein

  • fehlende Konkretisierung medizinischer Maßnahmen

  • Nichtbeachtung der Formerfordernisse (schriftlich, eigenhändig unterschrieben, datiert)

  • fehlende Aktualisierung – Änderungen der Rechtslage oder der persönlichen Einstellung werden nicht berücksichtigt

  • keine Kombination von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – dadurch droht doch ein Betreuungsverfahren


Anwaltliche Beratung – warum sie entscheidend ist

Eine rechtlich einwandfreie Gestaltung sorgt dafür, dass Ihre Wünsche verbindlich umgesetzt werden und Angehörige sowie Ärzte klare Handlungsanweisungen haben.
Unsere Unterstützung umfasst:

  • rechtssichere Formulierung und individuelle Anpassung

  • Verknüpfung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

  • Beratung zu umfang und Grenzen der Vollmacht

  • Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

  • Überprüfung bestehender Dokumente auf Rechts- und Praxistauglichkeit

Rechtsanwälte Sozialrecht Wachmann und Partner

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