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Über unseren digitalen Terminassistenten können Sie uns direkt die Details Ihres Falles mitteilen, sich über die Kosten informieren und im Kalender eine Terminanfrage stellen!

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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – Selbstbestimmung für den Ernstfall sichern
Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung können Sie sicherstellen, dass im Fall einer Krankheit, eines Unfalls oder nachlassender Entscheidungsfähigkeit Ihre persönlichen, medizinischen und finanziellen Angelegenheiten in Ihrem Sinne geregelt werden – ohne dass ein gerichtliches Betreuungsverfahren notwendig wird.
Beide Instrumente sind in Deutschland rechtlich anerkannt und in den §§ 1820 ff. BGB (Vorsorgevollmacht) sowie in § 1901a BGB (Patientenverfügung) gesetzlich geregelt. Sie ermöglichen eine vorbeugende Selbstbestimmung, bevor eine Einschränkung der Handlungsfähigkeit eintritt.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die Sie in festgelegten oder allen Angelegenheiten vertreten dürfen. Dazu zählen insbesondere:
Gesundheitssorge und Einwilligung in medizinische Maßnahmen
Vermögenssorge (Bankgeschäfte, Verträge, Immobilien)
Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten
Vertretung vor Behörden, Versicherungen und Gerichten
Vorteile einer Vorsorgevollmacht:
Vermeidung einer gerichtlichen Betreuung
selbstbestimmte Auswahl der vertretungsberechtigten Person(en)
flexible inhaltliche Gestaltung der Befugnisse
jederzeit widerrufbar
Die Patientenverfügung ist eine verbindliche Willenserklärung zu medizinischen Maßnahmen, die greifen soll, wenn Sie sich nicht mehr selbst äußern können. Sie können darin festlegen:
ob lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen
Einstellung oder Fortführung künstlicher Ernährung oder Beatmung
Schmerz- und Symptombehandlung
Organspende-Bereitschaft
Rechtsgrundlage ist § 1901a BGB: Ärzte und Bevollmächtigte sind an die schriftlich niedergelegten Entscheidungen gebunden, wenn die festgelegte Situation eintritt.
Unklare Formulierungen („alles medizinisch Notwendige“) – können im Ernstfall nicht umsetzbar sein
fehlende Konkretisierung medizinischer Maßnahmen
Nichtbeachtung der Formerfordernisse (schriftlich, eigenhändig unterschrieben, datiert)
fehlende Aktualisierung – Änderungen der Rechtslage oder der persönlichen Einstellung werden nicht berücksichtigt
keine Kombination von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – dadurch droht doch ein Betreuungsverfahren
Eine rechtlich einwandfreie Gestaltung sorgt dafür, dass Ihre Wünsche verbindlich umgesetzt werden und Angehörige sowie Ärzte klare Handlungsanweisungen haben.
Unsere Unterstützung umfasst:
rechtssichere Formulierung und individuelle Anpassung
Verknüpfung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Beratung zu umfang und Grenzen der Vollmacht
Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Überprüfung bestehender Dokumente auf Rechts- und Praxistauglichkeit

Ihre digitale Fachkanzlei für alle Bereiche des Sozialrechts und Sozialversicherungsrechts.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
In dringenden Fällen außerhalb unserer Sprechzeiten bitten wir um die Übersendung einer entsprechenden E-Mail mit einer kurzen Fallbeschreibung sowie unter Nennung Ihrer Telefonnummer. Gerne können Sie auch unser Online-Tool für eine Terminvereinbarung nutzen.
Termine nur nach Vereinbarung. Gerne können wir die Termine mit Ihnen telefonisch und/oder per Zoom / Skype / Microsoft Teams / GoogleMeet-Konferenz durchführen.