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Beschwerde gegen die Anordnung einer Betreuung – Rechte wahren und Entscheidungen überprüfen lassen
Wird durch das Betreuungsgericht eine Betreuung angeordnet oder ein bestimmter Betreuer bestellt, stellt dies einen tiefen Eingriff in die Selbstbestimmung der betroffenen Person dar. Betreuungsanordnungen unterliegen deshalb strengen gesetzlichen Voraussetzungen (§§ 1814 ff. BGB, § 1821 BGB) und gerichtlicher Kontrolle.
Gegen fehlerhafte Entscheidungen können Betroffene und bestimmte Angehörige Beschwerde einlegen (§§ 58 ff. FamFG). Die Beschwerde ist ein vollwertiges Rechtsmittel: Das zuständige Landgericht überprüft die Entscheidung des Amtsgerichts (Betreuungsgericht) vollständig in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht.
Eine Betreuung darf nur angeordnet werden, wenn:
die volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann,
keine anderen Hilfen (z. B. Vorsorgevollmacht) ausreichen,
die Betreuung erforderlich und auf die notwendigen Aufgabenkreise beschränkt ist.
Das Gericht muss die betroffene Person persönlich anhören und in der Regel ein fachärztliches Gutachten einholen (§ 280 FamFG).
Beschwerdeberechtigt sind:
die betroffene Person selbst,
ihr gesetzlicher Vertreter oder bestellter Betreuer,
enge Angehörige (z. B. Ehepartner, Kinder, Eltern),
andere Personen, deren Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt werden.
Die Frist für die Einlegung der Beschwerde beträgt einen Monat ab schriftlicher Bekanntgabe der Entscheidung (§ 63 Abs. 1 FamFG).
Fehlende Erforderlichkeit der Betreuung (andere Hilfen nicht geprüft)
Unzureichende Anhörung der betroffenen Person
Formelle Fehler im Verfahren (z. B. fehlendes oder unzureichendes Gutachten)
Zu weit gefasste Aufgabenkreise
Bestellung einer ungeeigneten oder nicht gewünschten Person als Betreuer (§ 1816 BGB)
Missachtung einer Betreuungsverfügung oder des erklärten Willens des Betroffenen
Anordnung einer Betreuung ohne zeitliche Befristung ohne Begründung
Beschwerdeeinlegung beim zuständigen Amtsgericht (Betreuungsgericht)
Weiterleitung an das zuständige Landgericht
Prüfung aller Tatsachen und Rechtsfragen durch das Beschwerdegericht
Möglichkeit der erneuten Anhörung der betroffenen Person
Entscheidung: Aufhebung, Abänderung oder Bestätigung der Betreuung
Die anwaltliche Begleitung ist besonders wichtig, da:
rechtlich präzise Begründungen entscheidend sind,
medizinische Gutachten kritisch überprüft werden müssen,
Alternativen zur Betreuung dargestellt werden sollten,
eine strategische Eingrenzung der Aufgabenkreise möglich ist,
bei fehlerhafter Betreuerauswahl die Neubestellung einer geeigneten Person beantragt werden kann.
Wir vertreten Betroffene und Angehörige im gesamten Verfahren – vom ersten Prüfgespräch bis zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht – und sorgen dafür, dass gerichtliche Eingriffe nur im rechtlich zulässigen Rahmen erfolgen.

Ihre digitale Fachkanzlei für alle Bereiche des Sozialrechts und Sozialversicherungsrechts.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
In dringenden Fällen außerhalb unserer Sprechzeiten bitten wir um die Übersendung einer entsprechenden E-Mail mit einer kurzen Fallbeschreibung sowie unter Nennung Ihrer Telefonnummer. Gerne können Sie auch unser Online-Tool für eine Terminvereinbarung nutzen.
Termine nur nach Vereinbarung. Gerne können wir die Termine mit Ihnen telefonisch und/oder per Zoom / Skype / Microsoft Teams / GoogleMeet-Konferenz durchführen.