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Über unseren digitalen Terminassistenten können Sie uns direkt die Details Ihres Falles mitteilen, sich über die Kosten informieren und im Kalender eine Terminanfrage stellen!

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Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht regelt die gesetzliche Vertretung volljähriger Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können. Ziel ist es, notwendige rechtliche Unterstützung zu leisten und dabei die Selbstbestimmung der betroffenen Person so weit wie möglich zu erhalten (§ 1814 Abs. 2 BGB). Die Zuständigkeit liegt beim Betreuungsgericht (Abteilung des Amtsgerichts).
Eine Betreuung wird nur für die Aufgabenkreise eingerichtet, in denen tatsächlich ein Bedarf besteht – zum Beispiel:
Gesundheitssorge
Vermögenssorge
Wohnungsangelegenheiten
Behördenangelegenheiten
Aufenthaltsbestimmung
Bestehen andere, gleich wirksame Hilfen (z. B. Vorsorgevollmacht, Bevollmächtigter, soziale Unterstützungsdienste), darf keine Betreuung angeordnet werden (§ 1814 Abs. 3 BGB, § 1821 BGB).
Die Anordnung einer Betreuung setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann. Das Gericht hört den Betroffenen persönlich an, bestellt in der Regel einen Sachverständigen und prüft, welche Aufgabenkreise erforderlich sind (§ 280 FamFG).
Die Betreuung kann zeitlich befristet werden und ist regelmäßig zu überprüfen. Eingriffe in die persönliche Freiheit – etwa eine geschlossene Unterbringung oder eine Fixierung – sind nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig und bedürfen einer richterlichen Genehmigung (§ 1831 BGB).
Als Fachanwalt für Sozialrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Fragen des Betreuungsrechts – bundesweit und mit fundierter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung. Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem:
Beratung von Betroffenen vor und während eines Betreuungsverfahrens
Vertretung vor dem Betreuungsgericht, z. B. bei Auswahl des Betreuers oder bei der Eingrenzung von Aufgabenkreisen
Unterstützung von Angehörigen bei der Beantragung oder Ablehnung einer Betreuung
Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, um gerichtliche Betreuung zu vermeiden
Rechtsschutz bei Eilmaßnahmen wie vorläufiger Betreuerbestellung oder freiheitsentziehenden Maßnahmen
Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen im Beschwerdeverfahren (§ 58 FamFG)
Kontrolle und Überprüfung des Betreuerhandelns
Das Betreuungsrecht ist eng mit den Grundrechten verknüpft – insbesondere mit dem Recht auf Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG) und der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG). Die anwaltliche Begleitung sorgt dafür, dass:
der Wille und die Wünsche des Betroffenen berücksichtigt werden (§ 1821 BGB),
medizinische Gutachten kritisch geprüft werden,
Eingriffe nur erfolgen, wenn sie gesetzlich zulässig und verhältnismäßig sind,
unnötige Einschränkungen vermieden werden.
Das Betreuungsrecht ist komplex und betrifft hochpersönliche Bereiche des Lebens. Fehlerhafte Entscheidungen können erhebliche Auswirkungen auf das Vermögen, die Wohnsituation, die medizinische Versorgung und die persönliche Freiheit haben. Frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, Verfahren in die richtige Richtung zu lenken und Rechte konsequent durchzusetzen.
Fachanwaltliche Unterstützung im Betreuungsrecht
Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten eines Betreuungsantrags, begleiten Sie durch das Verfahren, gestalten Vorsorgeinstrumente und vertreten Sie in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Unsere Arbeit ist auf individuelle, einfühlsame und rechtlich präzise Lösungen ausgerichtet.
Kontaktieren Sie uns für eine Beratung im Betreuungsrecht – wir vertreten Ihre Interessen.

Ihre digitale Fachkanzlei für alle Bereiche des Sozialrechts und Sozialversicherungsrechts.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
In dringenden Fällen außerhalb unserer Sprechzeiten bitten wir um die Übersendung einer entsprechenden E-Mail mit einer kurzen Fallbeschreibung sowie unter Nennung Ihrer Telefonnummer. Gerne können Sie auch unser Online-Tool für eine Terminvereinbarung nutzen.
Termine nur nach Vereinbarung. Gerne können wir die Termine mit Ihnen telefonisch und/oder per Zoom / Skype / Microsoft Teams / GoogleMeet-Konferenz durchführen.