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Sozialrecht Fachanwalt

Beratung zur gesetzlichen Betreuung

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Beratung zur gesetzlichen Betreuung

Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht regelt die gesetzliche Vertretung volljähriger Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können. Ziel ist es, notwendige rechtliche Unterstützung zu leisten und dabei die Selbstbestimmung der betroffenen Person so weit wie möglich zu erhalten (§ 1814 Abs. 2 BGB). Die Zuständigkeit liegt beim Betreuungsgericht (Abteilung des Amtsgerichts).

Eine Betreuung wird nur für die Aufgabenkreise eingerichtet, in denen tatsächlich ein Bedarf besteht – zum Beispiel:

  • Gesundheitssorge

  • Vermögenssorge

  • Wohnungsangelegenheiten

  • Behördenangelegenheiten

  • Aufenthaltsbestimmung

Bestehen andere, gleich wirksame Hilfen (z. B. Vorsorgevollmacht, Bevollmächtigter, soziale Unterstützungsdienste), darf keine Betreuung angeordnet werden (§ 1814 Abs. 3 BGB, § 1821 BGB).


Voraussetzungen und Ablauf eines Betreuungsverfahrens

Die Anordnung einer Betreuung setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann. Das Gericht hört den Betroffenen persönlich an, bestellt in der Regel einen Sachverständigen und prüft, welche Aufgabenkreise erforderlich sind (§ 280 FamFG).

Die Betreuung kann zeitlich befristet werden und ist regelmäßig zu überprüfen. Eingriffe in die persönliche Freiheit – etwa eine geschlossene Unterbringung oder eine Fixierung – sind nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig und bedürfen einer richterlichen Genehmigung (§ 1831 BGB).


Anwaltliche Beratung im Betreuungsrecht

Als Fachanwalt für Sozialrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Fragen des Betreuungsrechts – bundesweit und mit fundierter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung. Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem:

  • Beratung von Betroffenen vor und während eines Betreuungsverfahrens

  • Vertretung vor dem Betreuungsgericht, z. B. bei Auswahl des Betreuers oder bei der Eingrenzung von Aufgabenkreisen

  • Unterstützung von Angehörigen bei der Beantragung oder Ablehnung einer Betreuung

  • Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, um gerichtliche Betreuung zu vermeiden

  • Rechtsschutz bei Eilmaßnahmen wie vorläufiger Betreuerbestellung oder freiheitsentziehenden Maßnahmen

  • Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen im Beschwerdeverfahren (§ 58 FamFG)

  • Kontrolle und Überprüfung des Betreuerhandelns


Ihre Rechte im Betreuungsverfahren

Das Betreuungsrecht ist eng mit den Grundrechten verknüpft – insbesondere mit dem Recht auf Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG) und der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG). Die anwaltliche Begleitung sorgt dafür, dass:

  • der Wille und die Wünsche des Betroffenen berücksichtigt werden (§ 1821 BGB),

  • medizinische Gutachten kritisch geprüft werden,

  • Eingriffe nur erfolgen, wenn sie gesetzlich zulässig und verhältnismäßig sind,

  • unnötige Einschränkungen vermieden werden.


Warum anwaltliche Hilfe wichtig ist

Das Betreuungsrecht ist komplex und betrifft hochpersönliche Bereiche des Lebens. Fehlerhafte Entscheidungen können erhebliche Auswirkungen auf das Vermögen, die Wohnsituation, die medizinische Versorgung und die persönliche Freiheit haben. Frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, Verfahren in die richtige Richtung zu lenken und Rechte konsequent durchzusetzen.


Fachanwaltliche Unterstützung im Betreuungsrecht
Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten eines Betreuungsantrags, begleiten Sie durch das Verfahren, gestalten Vorsorgeinstrumente und vertreten Sie in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Unsere Arbeit ist auf individuelle, einfühlsame und rechtlich präzise Lösungen ausgerichtet.

Kontaktieren Sie uns für eine Beratung im Betreuungsrecht – wir vertreten Ihre Interessen.

Rechtsanwälte Sozialrecht Wachmann und Partner

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