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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht in Deutschland regelt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Gewerkschaften. Es umfasst sowohl das individuelle Arbeitsrecht, das die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Einzelarbeitsverhältnissen regelt, als auch das kollektive Arbeitsrecht, das die Regelungen zu Tarifverträgen, Betriebsverfassung und Arbeitskampfmaßnahmen enthält. In Deutschland gibt es sowohl gesetzliche Regelungen als auch tarifvertragliche Vereinbarungen, die das Arbeitsrecht betreffen.

 

Das Arbeitsrecht gibt es als besonderes Rechtsgebiet, weil die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern besondere Regelungen erfordern. Arbeitnehmer sind in einer abhängigen Stellung zu ihren Arbeitgebern und daher ist es wichtig, dass sie geschützt werden. Das Arbeitsrecht soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer fair behandelt werden und dass ihre Rechte gewahrt bleiben. Es gibt auch bestimmte Regelungen, die dazu dienen, den Arbeitsmarkt zu regulieren und zu stabilisieren, zum Beispiel durch das Abschlussverbot von Tarifverträgen für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern.

 

Die wichtigsten Vorschriften des Arbeitsrechts betreffen:

  • Die Arbeitsvertragsgestaltung: Das Arbeitsrecht regelt, wie Arbeitsverträge abgeschlossen werden und was sie enthalten müssen.
  • Die Arbeitsbedingungen: Das Arbeitsrecht legt fest, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer arbeiten müssen, zum Beispiel hinsichtlich der Arbeitszeit, der Arbeitspausen und der Urlaubsansprüche.
  • Das Entgelt: Das Arbeitsrecht regelt, wie viel Geld Arbeitnehmer für ihre Arbeit bekommen und wie es berechnet wird.
  • Der Schutz vor Kündigung: Das Arbeitsrecht gibt Arbeitnehmern Schutz vor unfair behandelnden Kündigungen durch den Arbeitgeber.
  • Die Sozialversicherung: Das Arbeitsrecht regelt die Anmeldung von Arbeitnehmern bei den Sozialversicherungsträgern und die Beiträge, die sie dafür zahlen müssen.
  • Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer: Das Arbeitsrecht sieht vor, dass Arbeitnehmer in bestimmten Bereichen bei wichtigen Entscheidungen im Unternehmen mitbestimmen können, zum Beispiel bei der Wahl von Betriebsräten und bei der Gestaltung von Tarifverträgen.

 

Arbeitsrechtliche Regelungen finden sich in verschiedenen Gesetzen und Tarifverträgen. Das individuelle Arbeitsrecht ist hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 611 bis 679 BGB. Das kollektive Arbeitsrecht ist in verschiedenen Gesetzen und Tarifverträgen geregelt, zum Beispiel im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), im Arbeitskampfgesetz (ArbKG) und in den Tarifverträgen der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Es gibt auch noch andere Gesetze, die arbeitsrechtliche Regelungen enthalten, zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Mutterschutzgesetz (MuSchG).

 

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