Terminvereinbarung?
Über unseren digitalen Terminassistenten können Sie uns direkt die Details Ihres Falles mitteilen, sich über die Kosten informieren und im Kalender eine Terminanfrage stellen!
Über unseren digitalen Terminassistenten können Sie uns direkt die Details Ihres Falles mitteilen, sich über die Kosten informieren und im Kalender eine Terminanfrage stellen!
Das Arbeitsrecht in Deutschland regelt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Gewerkschaften. Es umfasst sowohl das individuelle Arbeitsrecht, das die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Einzelarbeitsverhältnissen regelt, als auch das kollektive Arbeitsrecht, das die Regelungen zu Tarifverträgen, Betriebsverfassung und Arbeitskampfmaßnahmen enthält. In Deutschland gibt es sowohl gesetzliche Regelungen als auch tarifvertragliche Vereinbarungen, die das Arbeitsrecht betreffen.
Das Arbeitsrecht gibt es als besonderes Rechtsgebiet, weil die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern besondere Regelungen erfordern. Arbeitnehmer sind in einer abhängigen Stellung zu ihren Arbeitgebern und daher ist es wichtig, dass sie geschützt werden. Das Arbeitsrecht soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer fair behandelt werden und dass ihre Rechte gewahrt bleiben. Es gibt auch bestimmte Regelungen, die dazu dienen, den Arbeitsmarkt zu regulieren und zu stabilisieren, zum Beispiel durch das Abschlussverbot von Tarifverträgen für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern.
Die wichtigsten Vorschriften des Arbeitsrechts betreffen:
Arbeitsrechtliche Regelungen finden sich in verschiedenen Gesetzen und Tarifverträgen. Das individuelle Arbeitsrecht ist hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 611 bis 679 BGB. Das kollektive Arbeitsrecht ist in verschiedenen Gesetzen und Tarifverträgen geregelt, zum Beispiel im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), im Arbeitskampfgesetz (ArbKG) und in den Tarifverträgen der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Es gibt auch noch andere Gesetze, die arbeitsrechtliche Regelungen enthalten, zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Mutterschutzgesetz (MuSchG).
Ihre digitale Fachkanzlei für alle Bereiche des Sozialrechts und Sozialversicherungsrechts.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
In dringenden Fällen außerhalb unserer Sprechzeiten bitten wir um die Übersendung einer entsprechenden E-Mail mit einer kurzen Fallbeschreibung sowie unter Nennung Ihrer Telefonnummer. Gerne können Sie auch unser Online-Tool für eine Terminvereinbarung nutzen.
Termine nur nach Vereinbarung. Gerne können wir die Termine mit Ihnen telefonisch und/oder per Zoom / Skype / Microsoft Teams / GoogleMeet-Konferenz durchführen.